PH Büro im SOHO2 - Innsbruck
KLEINBÜRO IM SOHO INNSBRUCK
Für das Ein-Frau- / Ein-Mann-Start Up, oder für die Niederlassung mit geringem oder kurzfristigem Raumbedarf empfehlen wir die designten Kleinbüros in den open office-Strukturen.
Mieten Sie genau die Bürogröße, die Sie auch benötigen - von 10 m² bis 70 m². Die Büros sind sowohl architektonisch als auch in puncto Ausstattung dem Erscheinungsbild des Gesamtgebäudes angepasst und hochwertig. Beim Ausbau wurde nicht nur Wert auf Qualität sondern auch auf Architektur gelegt und sehr viel mit Glas gearbeitet (natürlich unter Bedachtnahme auf Schallschutz).
Alles schon da:
* kostenlose Nutzung vom technisch perfekt ausgestatteten Besprechungsraum
* repräsentativer Empfang
* gemeinsame Nutzung von Sozial- und Sanitärbereich
* uvm.
BESICHTIGEN - MIETEN - EINZIEHEN
Kein Vermittlungshonorar, keine Vertragserrichtungskosten; Sie bezahlen lediglich die Mietvertragsvergebührung (Hundertsatzgebühr), sowie drei Bruttomonatsmieten Kaution.
Sie benötigen mehr Platz oder weniger? Ein Bürowechsel war noch nie so einfach!
Ein großer Vorteil beim Gemeinschaftsbüro ist mit Sicherheit die Flexibilität. Die Mietverträge werden auf eine Laufzeit von fünf Jahren mit Vertragsverlängerungsmöglichkeit abgeschlossen. Der Mieter hat von Anfang an die Möglichkeit, unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist, zu jedem Monatsletzten zu kündigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage SOHO Innsbruck. [http://www.soho-innsbruck.at]
KUNDENINFORMATION:
Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.
Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.
Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.