Der Energieausweis zeigt auf 5 Seiten, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung und Warmwasser benötigt (Bedarfsausweis) oder tatsächlich verbraucht (Verbrauchsausweis). Zentral sind die Energieeffizienzklasse auf einer Farbskala von Grün bis Rot und der Energiekennwert in kWh/(m²·a). Beide Ausweisarten sind 10 Jahre gültig. Ab 1. Januar 2027 gelten für neu ausgestellte Ausweise strengere Pflichtangaben, eine erweiterte Vorlagepflicht (auch bei Mietvertragsverlängerung) und Bußgelder bis 10.000 Euro. Die bekannte Skala A+ bis H bleibt für Wohngebäude bestehen – nur Nichtwohngebäude erhalten künftig eine neue Skala von A bis G.
Übersicht
Was sagt der Energieausweis aus?
Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft oder mietet, hat schon bei der Besichtigung ein Recht auf Einsicht in den Energieausweis. Das Dokument zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist – und wie hoch die zu erwartenden Heizkosten ausfallen können.
Rechtsgrundlage ist bis Ende 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Verkäufer, Vermieter und auch Makler müssen den Ausweis unaufgefordert vorlegen. Ab 2027 löst das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das GEG ab – die grundlegenden Pflichten für Eigentümer bleiben aber gleich (mehr dazu weiter unten).
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen, die sich in der Berechnungsgrundlage unterscheiden:
- Bedarfsausweis: basiert auf einem technischen Gutachten zur Bauweise des Gebäudes (Dämmung, Heizungsanlage, Fenster).
- Verbrauchsausweis: basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch der letzten Abrechnungsperioden.
Bei älteren Mehrfamilienhäusern mit weniger als 5 Wohneinheiten ist bislang oft ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wer wissen will, welcher Ausweis im eigenen Fall zulässig ist und was er kostet, findet die ausführliche Gegenüberstellung im Artikel Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher Energieausweis der richtige ist.
Energieausweise im Vergleich
Energieausweis Seite für Seite lesen
Auf Seite 1 des Energieausweises werden allgemeine Angaben zum Gebäude vermerkt. Grafik: bmwi
Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Das Dokument besteht immer aus 5 Seiten.
Seite 1: Allgemeine Gebäudedaten
Auf der ersten Seite stehen die Adresse, die Anzahl der Wohnungen, das Baujahr und die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser. Bei Ausweisen ab dem 1. Oktober 2009 finden sich hier zusätzlich Angaben zu erneuerbaren Energien und zum Lüftungskonzept. In einem Kasten steht außerdem, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
Seite 2 oder 3: Die Farbskala
Auf einer Farbskala können Käufer und Mieter ablesen, wie hoch der Energiebedarf des Gebäudes ist. Grafik: bmwi
Hier lesen Käufer und Mieter auf einer Skala von Grün bis Rot ab, wie energieeffizient das Gebäude ist. Niedrigenergiehäuser liegen im grünen Bereich, unsanierte Altbauten im roten. Die Skala zeigt Klassen von A+ bis H, denen jeweils ein Kennwert von 0 bis über 250 kWh/(m²·a) zugeordnet ist.
Der Endenergie- und Primärenergiewert
Die Farbskala zeigt immer 2 Werte:
- Beim Bedarfsausweis: Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf.
- Beim Verbrauchsausweis: Endenergieverbrauch und Primärwert.
Der Endenergiewert ist die Energiemenge, die für Heizung, Warmwasser und Lüftung jährlich benötigt wird – dieser Wert muss auch in Immobilienanzeigen stehen. Je kleiner er ausfällt, desto besser.
Der Primärwert berücksichtigt zusätzlich den eingesetzten Energieträger. Bei Strom liegt der Faktor aktuell bei 1,8, bei Öl bei 1,1, bei Holz bei 0,2 – ein Kraftwerk muss für 1 kWh Strom deutlich mehr Primärenergie einsetzen, weil der Wirkungsgrad begrenzt ist. Deshalb schneidet eine Stromheizung beim Primärwert oft schlechter ab, als es der lokale Verbrauch vermuten lässt.
Wichtig: Bedarfs- und Verbrauchskennwerte sind nicht direkt vergleichbar. Der Endenergiekennwert eines Verbrauchsausweises liegt laut Verbraucherzentrale im Schnitt rund 25 Prozent unter dem eines Bedarfsausweises für dasselbe Gebäude.
Auf Seite 4 stehen Modernisierungsvorschläge, auf Seite 5 ergänzende Erläuterungen.
Energieeffizienzklassen A+ bis H im Überblick
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, um was für Gebäude es sich bei den einzelnen Klassifizierungen handelt:
| Energieeffizienz- klasse | Endenergie [kWh/(m² a)] | Gebäudeklassifizierung |
| A+ | < 30 | Passivhaus oder KfW 40+-Haus. |
| A | < 50 | Mindestens EnEV-2016-Niveau, z. B. KfW-55- oder KfW-70-Haus |
| B | < 75 | EnEV-2014-Niveau |
| C | < 100 | Besser als 3. Wärmeschutzverordnung (1995) |
| D | < 130 | |
| E | < 160 | Etwa 2. Wärmeschutzverordnung (1982) |
| F | < 200 | |
| G | < 250 | Maximalwert nach 1. Wärmeschutzverordnung (1977) |
| H | > 250 | Unsanierter, energetisch schlechter Altbau |
Gültig für Wohngebäude. Diese Skala bleibt auch nach der GModG-Reform unverändert bestehen – Details dazu im nächsten Abschnitt.
Was sich ab 2027 beim Energieausweis ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Es wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 28. Juli 2026 verkündet. Für Energieausweise ist vor allem eines wichtig: Die neuen Regeln gelten nicht sofort, sondern erst ab dem 1. Januar 2027.
Was gleich bleibt:
- Wohngebäude behalten die bekannte Skala A+ bis H – die Tabelle oben gilt unverändert weiter.
- Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zum Ende ihrer regulären 10-jährigen Gültigkeit gültig.
Was sich für neu ausgestellte Ausweise ändert:
- Nur Nichtwohngebäude (Büros, Gewerbe) erhalten eine neue, einheitliche Skala von A bis G.
- Der Energieausweis wird künftig auch bei Verlängerung eines Mietvertrags und bei größeren Renovierungen Pflicht, nicht mehr nur bei Verkauf und Neuvermietung.
- Verstöße gegen Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden.
- Die Berechnung wechselt auf die neue Norm DIN/TS 18599:2025-10. Dadurch können sich Primärenergie-Kennwerte leicht verschieben – ein Haus kann bei Neuausstellung eine benachbarte Klasse erhalten, ohne dass baulich etwas verändert wurde.
- Für Wohngebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung wird der Verbrauchsausweis leichter wählbar, weil eine bisherige Ausnahmeregelung entfällt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Verbrauchsdaten strenger: Statt der bisherigen 3 Abrechnungsperioden sind künftig jährliche, nach Energieträgern getrennte Verbrauchsdaten über 2 Jahre nötig.
Für dich als Eigentümer heißt das: Ein bestehender Ausweis verliert durch die Reform nicht seine Gültigkeit. Wer aber ab 2027 neu vermietet, verkauft, den Mietvertrag verlängert oder größer saniert, sollte die neuen Vorlage- und Anzeigepflichten kennen.
Alle Details zur Reform liest du im Artikel Energieausweis 2027: Das ändert sich jetzt für Eigentümer und Käufer.
Heizkosten aus dem Verbrauchsausweis berechnen
Mit einem Verbrauchsausweis können interessenten schon einmal berechnen, wie hoch die zu erwartenden Heizkosten werden. Foto: iStock.com / Nomad
Wer einen Verbrauchsausweis hat, kann die zu erwartenden Heizkosten überschlagen: Wohnfläche × 1,2 × Energieverbrauchskennwert ergibt den geschätzten Jahresverbrauch in kWh.
Rechenbeispiel: Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung mit einem Energieverbrauchskennwert von 150 kWh/(m²a) ergibt sich: 50 × 1,2 × 150 = 9.000 kWh. Bei einer Gastherme in einer mittelgroßen Stadt entspricht das etwa 1.200 bis 1.500 Euro Heizkosten im Jahr.
Diese Rechnung ist nur ein Näherungswert, da der Ausweis für das gesamte Gebäude gilt, nicht für einzelne Wohneinheiten. Bei einem Bedarfsausweis ist diese vereinfachte Rechnung nicht möglich.
Wir empfehlen: Energieausweis online erstellen
Anzeige
FAQ
Ist mein alter Energieausweis nach der GModG-Reform noch gültig?
Ja. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer regulären 10-Jahres-Frist – unabhängig vom Inkrafttreten der neuen Regeln zum 1. Januar 2027.
Bekommt mein Wohnhaus jetzt die Skala A bis G?
Nein. Für Wohngebäude bleibt es bei der bekannten Skala A+ bis H. Die neue Skala A bis G gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude wie Büros oder Gewerbeimmobilien.
Wie viele Seiten hat ein Energieausweis?
In der Regel 5 Seiten: allgemeine Gebäudedaten, Energiebedarf oder -verbrauch mit Farbskala, Modernisierungsvorschläge und Erläuterungen.
Was ist der Unterschied zwischen Endenergie und Primärenergie?
Der Endenergiewert zeigt, wie viel Energie das Gebäude direkt verbraucht. Der Primärenergiewert rechnet zusätzlich ein, wie aufwendig die Bereitstellung des jeweiligen Energieträgers ist – etwa bei Strom, der in Kraftwerken mit begrenztem Wirkungsgrad erzeugt wird.
Muss ich wegen der GModG-Reform jetzt einen neuen Energieausweis beantragen?
Nein. Ein neuer Ausweis ist nur nötig, wenn ohnehin ein Anlass dafür besteht – etwa Verkauf, Neuvermietung, Vertragsverlängerung oder eine größere Sanierung – und noch kein gültiger Ausweis vorliegt.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweis gelten 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Was droht, wenn ich den Energieausweis nicht vorlege?
Nach geltendem Recht drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro; unter dem GModG gilt ab 2027 ein neu gefasster Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro je Verstoß, etwa bei fehlender Vorlage, Übergabe oder unvollständigen Angaben im Inserat.
Aktualisiert am
Seite weiterleiten
Artikel drucken